(...) die Barrierefreiheit der S-Bahnhöfe im MVV-Gebiet ist ein altes Leid. Ich erinnere mich an die Anfangszeit meines politischen Engagements vor über 25 Jahren, schon damals haben wir Unterschriften gesammelt für den barrierefreien Ausbau einzelner S-Bahnhöfe im Landkreis München. Zuständig ist die grundsätzlich die Bahn, die Bahnhöfe und Bahnsteige sind ihr Eigentum. (...)
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(...) Ein barrierefreier Ausbau des Bahnhofs ist losgelöst von diesen Entscheidungen nicht sinnvoll. Dafür sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (für die ABS 38) sowie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (für den Erdinger Ringschluss) verantwortlich. (...)
(...) Im Fall der Kindertageseinrichtung Knappenweg in Mülheim ist dies entsprechend. Nach Informationen der Stadt Mülheim beabsichtigt der jetzige Träger die Übernahme durch einen neuen Träger. (...)
(...) Mit der Aufhebung des Art. 23 des GG ist aber nicht der Rest des Grundgesetzes aufgehoben. (...)
(...) Für mich konnten die Gegner des Projektes plausibel darlegen, dass Kopfbahnhof 21, das Alternativprojekt der Kritiker von Stuttgart 21, dem geplanten Tiefbahnhof weit überlegen ist. Kopfbahnhof 21 ist ein zukunftsorientiertes Stufenprojekt, dass die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Bahnknotens Stuttgart verbessert, günstiger ist und keine Risiken für das Stuttgarter Mineralwasser birgt. (...)