Frage von Ingrid G. • 19.05.2024

Antwort ausstehend von Olaf Steinbiß SPD
Für den Abschluss dieser Gespräche kann ich Ihnen leider kein Datum nennen.
Die strenge MPU-Grenze für THC ist gerecht, da bereits geringe THC-Mengen die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit gefährden können.
Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen,
Die Festlegung eines Grenzwerts von Cannabis ist nicht trivial.