
(...) Es gibt offenbar allerdings auch einige Verschwörungstheoretiker darunter. (...)
(...) Es gibt offenbar allerdings auch einige Verschwörungstheoretiker darunter. (...)
(...) von einem Leak kann keine Rede sein, denn es handelt sich bei dem Papier nicht um ein Dokument des Ministeriums. (...)
(...) Das Papier enthält faktisch keine neuen Informationen, sondern ist eine umfangreiche, jedoch recht schlichte Meinungsäußerung. (...)
dazu habe ich keine Informationen
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Mai 2020, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Übrigens kann jede Maßnahme der Exekutive auch gerichtlich überprüft werden, und das ist auch vielfach passiert. Ich möchte Sie an zwei hessische Beispiele erinnern: Die Korrektur des Bundesverfassungsgerichts, was eine Entscheidung zu einer Demonstration in Gießen angeht, deren Verbot aufgehoben wurde. Und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der die von der Landesregierung geplante Wiedereröffnung der vierten Klassen der Grundschulen untersagte.