Antwort 24.05.2016 von Astrid Freudenstein CSU
(...) Der Vergleich zwischen den Altersbezügen von Abgeordneten, den Beamtenpensionen und der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer schwierig, weil es sich hierbei um unterschiedliche Versorgungssysteme handelt. Die Bezüge von Beamten und Abgeordneten, zu denen auch die parlamentarischen Staatssekretäre gehören, werden nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. (...)