Frage an Svenja Stadler von Antje H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Stadler,
Bewohner von Altenheimen, die Sozialleistungen für die Kosten der Unterbringung
benötigen, erhalten ein Taschengeld in Höhe von € 109,08. Asylbewerber bekommen ein Taschengeld von € 147,--. Warum?
MfG, Henninger
Sehr geehrte Frau Henninger,
beide Leistungen basieren auf der Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums, es sind also Leistungen, die nicht gekürzt werden können, ohne die Würde des Menschen zu verletzen.
Zwei Grundsätze rechtfertigen die Gewährung der jeweiligen Leistung in jeweiliger Höhe:
• Jedem Menschen, der nicht aus eigenen Mitteln für seinen Unterhalt sorgen kann (und für den auch keine unterhaltspflichtige Person diese materielle Sorge übernehmen kann), sind die materiellen Voraussetzungen zu gewähren, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind (soziokulturelles Existenzminimum). Dies ergibt sich aus dem Gebot der Menschenwürde Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 GG.
• Gleichzeitig gebietet die Fairness gegenüber der Allgemeinheit und die Notwendigkeit alle Daseinsvorsorgeleistungen des Staates abdecken zu können, mit Sozialleistungen wirtschaftlich umzugehen. Hilfebedürftige sollen also, knapp gesprochen, nicht mehr als nötig bekommen.
Es ginge zu weit, an dieser Stelle die einzelnen Posten aufzuzählen, die sich hinter dem Gesamtbudget für die jeweiligen persönlichen Bedarfe von Asylsuchenden und Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenheimen verbergen. Mit der letzten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde allerdings das sogenannte Taschengeld der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den ersten 15 Monaten um den Anteil gekürzt, der für längerfristige anzusparenden und langlebige Gebrauchsgüter und für Teilhabe an Kultur und Bildung vorgesehen ist. Auch Sprachkurse gehören nun, laut Gesetzgeber, für Personen, deren langfristiger Aufenthalt ungeklärt ist, nicht mehr zum weiteren persönlichen Bedarf. Es werden seit dem März 2016 nicht mehr 145,00 Euro (die vorherige Taschengeldhöhe) sondern 135 Euro für alleinstehende erwachsene Asylbewerber ausgezahlt.
Das Taschengeld für Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen ist entsprechend um die Kosten für solche Güter geringer berechnet, die durch die Versorgung und die Ausstattung in Heimen von den Leistungsempfängerinnen und –empfängern nicht selbst gekauft werden müssen.
Ich selbst habe übrigens der Gesetzesnovelle mit der unter anderem die Leistungskürzung für Asylsuchende beschlossen wurde, nicht mit meiner Stimme unterstützt. Die Kürzung von Leistungen für Integration fördernde Aktivitäten halte ich für kontraproduktiv. Der Hinweis auf die ungeklärte Bleibeperspektive ist für mich nicht stichhaltig. Wenn Integrationsförderung nicht so früh wie möglich erfolgt, wird nicht nur wertvolle Zeit verloren, sondern es werden die Weichen bereits falsch gestellt. Die negativen Folgen dieses Versäumnisses wiegen meines Erachtens schwerer als die Kosten.
Ich hoffe, ich konnten Ihnen mit meine Ausführungen die Ungleichheit bei der Taschengeldhöhe für verschiedene Empfängergruppen verständlicher machen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler