Im Zuge der aktuellen Reform ist geplant, dass es nach ihrer Umsetzung nicht mehr notwendig sein wird, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
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Im Grunde bin ich der Auffassung, dass unser Staatsangehörigkeitsrecht trotz des Grundsatzes der Vermeidung der Mehrstaatlichkeit sehr wohl austariert ist.
Eine Einbürgerung erfolgt immer per Antrag auf Basis der zu erfüllenden Voraussetzungen
Aktuell rechnen wir mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im zweiten Quartal des nächsten Jahres
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Ich werde mich weiter für die Mehrstaatigkeit für alle einsetzen - für in Deutschland eingebürgerte Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit ebenso wie für Deutsche, die im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit annehmen