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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Bei der Einbürgerung in Deutschland werden frühere Aufenthalte nach den aktuellen Plänen für 3 Jahre anerkannt

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 26.07.2023

Wie Ihr Herkunftsland auf eine Einbürgerung in Deutschland reagiert - also ob Sie dann im Einklang von der von Ihnen beschriebenen Rechtslage den Pass in Ihrem Herkunftsland verlieren - kann ich Ihnen leider nicht sagen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.07.2023

Wenn Sie nach dem Recht des Staates, in dem Sie leben, eingebürgert werden können, können Sie diese Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.07.2023

Für ehemalige Deutsche ist keine automatische Wiedereinbürgerungen vorgesehen. Sie müssen also eine Wiedereinbürgerung (dann unter den neuen Bedingungen der erlaubten Mehrstaatigkeit) bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.07.2023

Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.07.2023

Wenn Ihr Herkunftsland, z.B. Tadschikistan, es erlaubt, eine zweite Staatsangehörigkeit anzunehmen, werden Sie sich in Deutschland einbürgern lassen können, ohne Ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben

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