Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
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Ich werde mich weiter für die Mehrstaatigkeit für alle einsetzen - für in Deutschland eingebürgerte Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit ebenso wie für Deutsche, die im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit annehmen
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Bei der Einbürgerung in Deutschland werden frühere Aufenthalte nach den aktuellen Plänen für 3 Jahre anerkannt
Wie Ihr Herkunftsland auf eine Einbürgerung in Deutschland reagiert - also ob Sie dann im Einklang von der von Ihnen beschriebenen Rechtslage den Pass in Ihrem Herkunftsland verlieren - kann ich Ihnen leider nicht sagen
Wenn Sie nach dem Recht des Staates, in dem Sie leben, eingebürgert werden können, können Sie diese Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten