Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, um abzuklären, für wie lange Ihre Zusicherung ausgestellt wurde und wie Sie nach der Gesetzesänderung verfahren, um auf Basis der Zusicherung ohne Niederlegung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde zu erhalten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 31.07.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 15.08.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Zuge der aktuellen Reform ist geplant, dass es nach ihrer Umsetzung nicht mehr notwendig sein wird, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
Antwort 31.07.2023 von Thorsten Frei CDU
Im Grunde bin ich der Auffassung, dass unser Staatsangehörigkeitsrecht trotz des Grundsatzes der Vermeidung der Mehrstaatlichkeit sehr wohl austariert ist.
Antwort 28.07.2023 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerung erfolgt immer per Antrag auf Basis der zu erfüllenden Voraussetzungen
Antwort 24.09.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuell rechnen wir mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im zweiten Quartal des nächsten Jahres
Antwort 27.07.2023 von Hakan Demir SPD
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.