Gemäß § 32 AMG darf die Charge eines Impfstoffes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die zuständige Bundesoberbehörde diese geprüft und freigegeben hat.
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Antwort 06.05.2022 von Sepp Müller CDU
Antwort 03.05.2022 von Andrew Ullmann FDP
Zu der von Ihnen befürchteten massenhaften Apoptose kommt es jedoch nicht, da die Zielzellen die Antigene nur exprimieren und durch Vesikel freisetzen, statt wie beim Befall durch das Virus tatsächlich zugrunde zu gehen.
Antwort 29.04.2022 von Marco Buschmann FDP
Ohne eine evidenzbasierte Prüfung darf keine Charge eines Impfstoffs in den Verkehr gebracht werden
Antwort 11.04.2022 von Erwin Rüddel CDU
Inzwischen gibt es fünf zugelassene COVID-19-Impfstoffe. Sie alle haben den regulären Weg der Impfstoffzulassung in kurzer Zeit durchlaufen, ohne wichtige Entwicklungsphasen auszulassen
Antwort 08.04.2022 von Christian Runge FREIE WÄHLER
Impfungen sind ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung. Für das Impfangebot zu werben bleibt weiterhin unverändert wichtig.
Antwort 29.04.2022 von Marco Buschmann FDP
In der Pandemie haben sich PCR-Tests als ein wichtiges Instrument im Kampf gegen das Coronavirus bewährt