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bei der parlamentarischen Abstimmung über eine Impfpflicht handelte es sich um eine Gewissensentscheidung, die ich nach langem Ringen gegen eine Impfpflicht getroffen habe.
Damit wurde seitens der Union verhindert, dass es zu einer Entscheidung bezüglich der Impfpflicht und eines Impfregisters gekommen ist, was ich sehr bedauere.
Gemäß § 32 AMG darf die Charge eines Impfstoffes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die zuständige Bundesoberbehörde diese geprüft und freigegeben hat.
Zu der von Ihnen befürchteten massenhaften Apoptose kommt es jedoch nicht, da die Zielzellen die Antigene nur exprimieren und durch Vesikel freisetzen, statt wie beim Befall durch das Virus tatsächlich zugrunde zu gehen.
Ohne eine evidenzbasierte Prüfung darf keine Charge eines Impfstoffs in den Verkehr gebracht werden