
Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns dabei durchaus bewusst.
Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns dabei durchaus bewusst.
Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns durchaus bewusst. Daher werden wir in den anstehenden Beratungen noch einmal zusätzliche Aspekte in den Blick nehmen und diskutieren – auch mit Blick auf mögliche zusätzliche Entlastungen für diejenigen, die mit Heizöl, Kohle und Holz heizen
Der Regelsatz sollte nicht willkürlich festgesetzt werden. Die jetzige Berechnungsmethode sichert die Existenz und gleicht dynamisch die Inflation aus.
Das ändert am Ende aber nichts daran, dass wir als Unionsfraktion von Anfang an gefordert haben, dass die Entlastungsmaßnahmen viel zielgenauer auf Menschen mit besonders geringen finanziellen Spielräumen ausgerichtet werden und diese dann deutlich stärker als bisher unterstützt werden müsste.