
Antwort ausstehend von Stephan Gustav Dietzsch dieBasis

Grundsätzlich befürworte ich die Freigabe der Lehrinhalte und den Zugang von ebendiesen für alle Polizeibeamte. In der Ausgestaltung wäre hierbei m.E. zunächst die Hochschule bzw. das Innenministerium von NRW zuständig.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.

zunächst einmal bin ich der festen Überzeugung, dass Polizeigewalt nicht umgangen, sondern angegangen werden muss.
Wird gegen geltendes Recht verstoßen, ist es Aufgabe der Polizei einzugreifen. Dies gilt vor allem, wenn es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt. Verbote oder Auflösungen von Versammlungen sollten jedoch immer das letzte Mittel sein.