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Sie sprechen die sogenannte Familienstartzeit an. Aktuell befinden wir uns wirtschaftlich in einer herausfordernden Lage. Unsere Wirtschaft braucht Rückenwind. Zusätzliche Belastungen darf es nicht geben. Dieser Gedanke muss auch einem Konzept der Familienstartzeit innewohnen. Ein solches Konzept muss langfristig tragfähig sein und ohne große finanzielle oder bürokratische Belastungen auskommen. Die aktuell diskutierten Konzepte geben das nicht her.
Ich begrüße die Idee eines zehntägigen Vaterschaftsurlaubs daher grundsätzlich – auch, um die Vaterrolle in der Familie zu stärken und ein kinderfreundliches Klima zu schaffen. Ob wir einem Antrag oder Gesetzentwurf zustimmen, hängt dann von der konkreten Ausgestaltung und Begründung ab.
Wir planen die steuerliche Entlastung von Familien
Wir haben wir bereits in dieser Legislatur die mangelhafte Lage auf die politische Agenda gesetzt und wollen dies auch in Zukunft tun.
Die Pläne der Ampelkoalition gingen in ihrem extremen und pauschalen Ansatz jedoch zu weit. Sie entwerten die Beweiskraft öffentlicher Register und haben keine Lösungen für die bereits vorprogrammierten Auswirkungen in anderen Bereichen.
Die Anforderung an betriebsbedingte Kündigungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgestaltet. Dabei haben die unabhängigen Gerichte stets dafür Sorge getragen, dass ein ausgewogener Interessenausgleich erhalten bleibt zwischen den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach betrieblicher Gestaltungsfreiheit. Daher sehe ich keinen zwingenden Änderungsbedarf im Kündigungsschutzrecht.