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Ich begrüße die Idee eines zehntägigen Vaterschaftsurlaubs daher grundsätzlich – auch, um die Vaterrolle in der Familie zu stärken und ein kinderfreundliches Klima zu schaffen. Ob wir einem Antrag oder Gesetzentwurf zustimmen, hängt dann von der konkreten Ausgestaltung und Begründung ab.
Wir planen die steuerliche Entlastung von Familien
Wir haben wir bereits in dieser Legislatur die mangelhafte Lage auf die politische Agenda gesetzt und wollen dies auch in Zukunft tun.
Die Pläne der Ampelkoalition gingen in ihrem extremen und pauschalen Ansatz jedoch zu weit. Sie entwerten die Beweiskraft öffentlicher Register und haben keine Lösungen für die bereits vorprogrammierten Auswirkungen in anderen Bereichen.
Die Anforderung an betriebsbedingte Kündigungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgestaltet. Dabei haben die unabhängigen Gerichte stets dafür Sorge getragen, dass ein ausgewogener Interessenausgleich erhalten bleibt zwischen den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach betrieblicher Gestaltungsfreiheit. Daher sehe ich keinen zwingenden Änderungsbedarf im Kündigungsschutzrecht.
Die Meinungsbildung ist hier noch nicht abgeschlosssen. Persönlich denke ich aber, dass die Elternzeit bereits ein gutes Instrument ist, um die erste Zeit als Familie mit einem Neugeborenen gestalten zu können.