
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig
Der Gesetzentwurf steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und des Plenums.
Das novellierte Wohnungseigentümergesetz, das wir im Sommer beschlossen haben, enthält auch einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis für Balkonsolaranlagen
Mit dem Solarpaket I vom 15. Mai 2024 und dem Gesetz BT haben Mieter*innen nun ein Recht auf Balkonsolar, was klimafreundliche Stromerzeugung fördert.
Es ist erfreulich, dass der Gesetzesentwurf am 04. Juli angenommen worden ist.
Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (BT-Drucksache 20/9890) hat in dieser Sitzungswoche den Rechtsauschuss passiert (BT-Drucksache 20/12146) und wurde vom Bundestag verabschiedet; damit werden zukünftig Steckersolargeräte im Wohnungseigentums- und Mietrecht privilegiert