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Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben
Prinzipiell kann ich Ihren Wunsch nach einer Prüfung eines Verbots der Partei AfD verstehen und nachvollziehen. Allerdings gilt es dabei zwei Punkte zu berücksichtigen.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Den Antrag auf ein Parteienverbot können verschiedene Institutionen stellen: die Bundesregierung, Vertreter des Bundesrates (der Vertretung der Bundesländer), der Bundestag oder der Bundespräsident. In der Regel wird die Bundesregierung den Antrag stellen.
Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehne ich daher kategorisch und aus Überzeugung ab. Ich bin froh über die aktuellen Statements der SPD auf Bundes- und Landesebene, die dies ebenso sehen!