Frage von Charlie D. • 16.08.2023

Antwort von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.04.2024
Die Bundesrepublik Deutschland erkennt den Geschlechtsantrag an, den Ihre ausländischen Ausweisdokumente enthalten.
Die Bundesrepublik Deutschland erkennt den Geschlechtsantrag an, den Ihre ausländischen Ausweisdokumente enthalten.
Auf der Seite des BMFSFJ ist es möglich, den Zeitplan für das Gesetz zu verfolgen:
Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist
Gegenwärtig wird an einem Kabinettsbeschluss gearbeitet, der im Sommer verabschiedet werden soll.
Die Beratungen zu dem Selbstbestimmungsgesetz stehen im Deutschen Bundestag noch bevor.
Die Reform ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.