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Mir ist wichtig zu betonen, dass die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Menschen gehen darf. Die psychotherapeutische Versorgung – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – bleibt für mich und die SPD deshalb ein gesundheitspolitischer Schwerpunkt. Wir werden die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen sehr genau im Blick behalten und im Bedarfsfall nachsteuern.
Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben.
Leistungsanspruch und Vergütungssystem sind unterschiedliche Ebenen; hier muss vorsichtig abgewogen werden.
Vergütung bleibt rechtlich gebunden, aber nicht gesetzlich vorgezeichnet