Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Ronny E. •

Sehr geehrte Frau Machalet, wie stellen Sie sich die psychotherapeutische Versorgung nach der Verabschiedung der geplanten Kürzungen durch das GKV-Stabilisierungsgesetz am kommenden Freitag vor?

Vor allem die psychotherapeutische Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen ist bereits jetzt mangelhaft. Wie wollen Sie dem bestehenden Mangel an niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen angesichts der geplanten Abwertung der psychotherapeutischen Tätigkeiten begegnen? Zudem verstehe ich die Logik hinter den geplanten Kürzungen im psychotherapeutischen Bereich nicht. Psychotherapie ist kein Kostentreiber im Gesundheitswesen, ganz im Gegenteil: Der volkswirtschaftliche Schaden durch unbehandelte psychische Erkrankungen ist immens. Ambulante Therapien verhindern stationäre Krankenhausaufenthalte, bringen Menschen zurück an ihren Arbeitsplatz und schützen vor langfristigen Folgeerkrankungen, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Wieso soll ausgerechnet in diesem Bereich gekürzt werden?

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,

im vollen Bewusstsein, welch besonderer Bedarf gerade im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie besteht, habe ich mich gemeinsam mit meinen SPD-Kolleginnen und -Kollegen bis in die abschließenden Gesetzesberatungen hinein sehr dafür eingesetzt, dass der Regierungsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung nachgebessert wird.

Uns war dabei besonders wichtig, dass die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht verschlechtert wird. Deshalb haben die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf mit einem Entschließungsantrag flankiert. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig Regelungen vorzulegen, die die Versorgung in zentralen Bereichen absichern. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung der Versorgungskontinuität bereits begonnener psychotherapeutischer Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zu ihrem Abschluss, die Beibehaltung der extrabudgetären Vergütung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für weitere besonders schutzbedürftige Patientengruppen und die Entwicklung eines transparenten Verfahrens zur Feststellung der Dringlichkeit psychotherapeutischer Behandlungen.

Diese Verbesserungen sollten ursprünglich bereits Bestandteil des Gesetzes sein. Im parlamentarischen Verfahren haben sich jedoch verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens ergeben. Um die Regelungen rechtssicher umzusetzen und Verzögerungen zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, sie unmittelbar nach der Sommerpause in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu beschließen und zeitgleich mit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes wirksam werden zu lassen.

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie die Sorge äußern, psychotherapeutische Leistungen würden abgewertet. Gerade deshalb war es der SPD ein wichtiges Anliegen, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Lösung zu erreichen. Die extrabudgetäre Vergütung in diesem Bereich bleibt erhalten, weil wir wissen, dass hier ein besonders hoher Versorgungsbedarf besteht und sich die mitunter langen Wartezeiten nicht weiter verschärfen dürfen.

Sie sprechen darüber hinaus einen wichtigen grundsätzlichen Punkt an: Psychotherapie ist nicht der große Kostentreiber im Gesundheitswesen. Im Gegenteil – psychische Erkrankungen verursachen erhebliche individuelle und volkswirtschaftliche Folgekosten, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt werden. Eine gute ambulante psychotherapeutische Versorgung kann stationäre Aufenthalte vermeiden, chronische Krankheitsverläufe verhindern und vielen Menschen ermöglichen, am Berufs- und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Gerade bei Kindern und Jugendlichen entscheidet eine frühzeitige Behandlung häufig über den weiteren Bildungs- und Lebensweg. Deshalb ist eine leistungsfähige psychotherapeutische Versorgung nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch gesellschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll. Deshalb setzen wir uns als SPD-Fraktion weiterhin dafür ein.

Mir ist wichtig zu betonen, dass die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Menschen gehen darf. Die psychotherapeutische Versorgung – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – bleibt für mich und die SPD deshalb ein gesundheitspolitischer Schwerpunkt. Wir werden die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen sehr genau im Blick behalten und im Bedarfsfall nachsteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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