(...) Zudem haben wir im Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser hat klar festgestellt: Cum/Ex-Geschäften waren und sind schon immer illegal gewesen – auch zu der Zeit, also die Steuerlücke noch offen war. (...)
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(...) Der damit suggerierte Zusammenhang der Ergänzung des § 21a Absatz 1 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) mit Cum/Ex-Fällen ist jedoch unzutreffend. (...) Die Änderungen stehen in keinem Zusammenhang mit Cum/Ex-Sachverhalten, deren Aufklärung das BMF mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln unterstützt. (...)
(...) Das Bonner Landgericht hat diese Woche entschieden, dass die Mehrfacherstattung von Steuern eine Straftat darstellt. Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Denn Sie haben natürlich Recht: Die Cum-Ex-Geschäfte sind Betrügereien der schlimmsten Art und die hinterzogenen Steuern hätte man andernfalls für viele notwendige Dinge verwenden können. (...)
Auch ich setze mich für eine rückhaltlose Aufklärung dieses Steuerbetrugs. Für die Aufklärung und rechtliche Verfolgung von illegalen Cum Ex-Geschäften sind jedoch die Staatsanwaltschaften und Gerichte verantwortlich. (...)
(...) Nun wird im kommenden Jahr eine, von Olaf Scholz initiierte, Spezialeinheit gegen Steuerbetrug ihre Arbeit aufnehmen. (...) Zusammen mit der in dieser Woche im Parlament diskutierten (und am Donnerstag hoffentlich beschlossenen) Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hat die Finanzverwaltung hier zwei effektive Instrumente im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. (...)
(...) März 2017 (2 BvR 1163/13) bestätigt. Es bestehen gute Aussichten, dass die Steuer- und Justizbehörden unberechtigte Steuererstattungen mit Zins und Zinseszins zurückerhalten sowie strafrechtliche Verurteilungen erwirken. Die steuer- und strafrechtlichen Folgen der rechtswidrigen Praktiken werden die Justiz sicherlich noch lange beschäftigen. (...)
(...) Seit 2012 läuft die juristische Aufarbeitung des CumEx-Skandals. Leider sind die Bemühungen der Steuer- und Finanzbehörden, den Schaden aufzuarbeiten, in keinem Verhältnis zur Größe des Schadens. (...)