
(...) weder die Bundesregierung noch ich teilen die von einem Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums verbreiteten kruden Thesen. (...)
(...) weder die Bundesregierung noch ich teilen die von einem Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums verbreiteten kruden Thesen. (...)
(...) Mit der Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde das Bundesgesundheitsministerin ermächtigt, ohne Beteiligung des Parlaments essentielle Grundrechte einzuschränken (...)
(...) Es handelt sich bei dem veröffentlichten Papier um einen Alleingang eines Angestellten des BMI. Das Papier ist nicht zur Bewertung der Corona-Pandemie geeignet (...)
(...) Die Forschheit, mit der ein Ministeriumsmitarbeiter auf eigene Faust ein Papier mit seinen Einschätzungen erstellt und dann von seinem BMI-Account aus an sämtliche Führungsstellen in Bund und Ländern vermailt, ist bemerkenswert.(...)
(...) Aus meiner Sicht bleibt es aber wichtig, dass die Einschränkungen der Grundrechte begründet werden und nicht die Zurücknahme von möglichen Einschränkungen. (...)
(...) Wir als LINKE im Bundestag richten in der derzeitigen Lage ein besonderes Augenmerk auf die bürgerrechtlichen „Kollateralschäden“ der Epidemieeindämmung (...)