Wenn keine zeitliche Verzögerung zwischen Ereignis und Blutentnahme gegeben ist, ändert das an dem Grenzwert jedoch nichts.
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Wenn keine zeitliche Verzögerung zwischen Ereignis und Blutentnahme gegeben ist, ändert das an dem Grenzwert jedoch nichts.
Derzeit befinden wir uns in Gesprächen zu Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen in Verbindung mit dem CanG.
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.
Wir lassen derzeit alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und, anhand der Empfehlung des Expertenrates, eine Entscheidungshilfe unterbreiten.