Frage von Michael M. • 27.04.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2023
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Ich bin allerdings auch nicht der fachlich zuständige. Dafür würde ich Sie bitten, sich an Stefan Thome in unserer Fraktion zu wenden.
Da der Gesetzesentwurf noch im BMI liegt, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt keine abschließende Antwort auf Ihre Frage geben
Wir brauchen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.
In dem Referentenentwurf für die Staatsangehörigkeitsreform sind viele gute Punkte enthalten.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.