Vor der Sommerpause konnten die parlamentarischen Verhandlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht mehr abgeschlossen werden. Dementsprechend kann ich Ihnen zu möglichen Einigungen auch noch keine Auskunft geben.
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Falls Sie selbst von einer möglichen Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung betroffen sind, würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Situation auch den zuständigen Abgeordneten von der CDU/CSU zu schildern. Es ist immer gut, wenn alle Regierungsparteien über die negativen Folgen einzelner Gesetze informiert sind.
Die Begründung und die Details zum Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welches Sie ansprechen, finden Sie gerne hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/05/kabinett.html
Die Anwendungshinweise sind inzwischen veröffentlicht und beispielsweise hier frei zugänglich:
In Bezug auf die 3-Jahres-Einbürgerung muss natürlich noch geklärt werden, wie mit laufenden Verfahren umgegangen wird.
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.