Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung über den Einbürgerungsantrag ist das im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Recht
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Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union haben wir darauf geeinigt, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren abzuschaffen, andererseits aber die doppelte Staatsbürgerschaft sowie die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren beizubehalten. Dass die Koalitionspartner eigene – auch gegensätzliche – Positionen haben, sich aber in einer Koalition aufeinander zubewegen müssen, ist ein normaler Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie.
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung ist ein politischer Kompromiss. Als SPD hätten wir die erst mit der letzten Einbürgerungsreform im Jahr 2024 geschaffene Regelung zur 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten.
Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.