Dennoch ist die von Ihnen angesprochene Ungleichbehandlung bekannt und für uns Sozialdemokraten auch nicht zeitgemäß.
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Möglicherweise erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Aufklärung, ich würde Ihnen daher empfehlen sich mit diesem Sachverhalt an Ihre Krankenversicherung zu wenden und die genauen Hintergründe zu erfragen.


Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt nicht nur als Beitragsgrenze, sondern begrenzt auch die Renten der Höhe nach. Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.

Die Beiträge sollten unabhängig von privater oder gesetzlicher Kasse identisch sein. Langfrisitig setze ich mich für eine solidarische Bürgerversicherung ein.

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt es, damit festgelegt werden kann, bis zu welcher Höhe die beitragspflichtigen Einnahmen von GKV-Versicherten für die Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden