Antwort 30.05.2025 von Fabio De Masi BSW
Die Schweiz verfügt über keine Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Die Schweiz verfügt über keine Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass „starke Schultern“ mehr tragen sollten „als schwache“.
Mit Ihrem Vorschlag würden aber vor allem zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung aufgegeben:
Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Sehr geehrter Herr H.
In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.