
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Ich kann Ihre Unmutsäußerung über die problematischen Zustände im Verkehrsbereich sehr gut nachvollziehen und teile vieler Ihrer Einschätzungen, was belastende Situationen in Münster angeht.
Ich bin für den vierspurigen Ausbau der B12, dieser ist aufgrund der Unfallhäufigkeit und für die Anbindung des Oberallgäus und der Stadt Kempten an die Metropolregion München unverzichtbar.
Ich bin dafür, bereits begonnene Autobahnprojekte auch zu Ende zu bringen; neue jedoch nicht in Angriff zu nehmen.
- Transportverkehr sollte wo immer möglich auf die Schiene verlegt werden