Frage von Joachim E. • 09.01.2025

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
Die Betreuung Obdachloser liegt in der Verantwortung der Stadtverwaltung im Verbund mit freien Trägern an verschiedenen Standorten in Gera.
Die Unterbringung Geflüchteter wird von den Ländern organisiert - der Bund bestimmt nicht konkret, wie vor Ort die Unterkünfte zu organisieren sind.