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(...) Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs) unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregeln. Sie sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei; von der Rentenversicherungspflicht können Minijobber sich befreien lassen (Opt-out). (...)

(...) Die bisherige Gleitzone (neu: Übergangsbereich) bis 850 Euro, in welcher es eine Beitragsentlastung in der Sozialversicherung gibt, wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 – 1.300 Euro deutlich ausgedehnt. Wir entlasten damit auch Beschäftigte, die durch die Anhebung von Mindest- und Tariflöhnen mit ihrem Einkommen in diesen Übergangsbereich kommen. (...)

(...) leider kann ich Ihnen keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben. Die Anhebung der 450-€-Grenze für Minijobs liegt in der ausschließlichen Kompetenz der Bundesregierung bzw. des Bundestages und nicht in der des Europäischen Parlamentes. (...)

Sehr geehrter Herr Tretau,

(...) Nur weil der Job vielleicht beim Einzelnen nicht dazu gedacht ist, den Lebensunterhalt zu erwirtschaften, könnte er jedoch für den Lebensunterhalt eines Normalbeschäftigten reichen – sofern er bei voller Stundenzahl ordentlich bezahlt würde. Niemand stellt einen Normalbeschäftigten ein, wenn er mit drei Minijobbern das gleiche Ziel erreichen kann und keinen Mindestlohn zu zahlen braucht. (...)