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Sofern Jesidinnen und Jesiden in ihrem Heimatland verfolgt werden, kann ihnen nach geltendem Asylrecht Schutz in Deutschland zustehen, was im Einzelfall durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wird.
Allerdings fällt auch eine solche Forderung zunächst unter die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. In einer pluralistischen Demokratie müssen auch Positionen, die viele für falsch oder problematisch halten, grundsätzlich geäußert werden dürfen.