Frage von Leon B. • 01.07.2025

Antwort von Julian Schmidt AfD • 09.09.2025
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.
Als SPD setzen wir uns dafür ein, das große Beschäftigungspotential unter Geflüchteten besser zu erschließen und dafür den Spurwechsel zu erweitern.