
Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden.
Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die speziell gegen kinderpornografische Inhalte gerichtete Strafvorschrift des § 184b StGB sind bislang in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nicht geäußert worden
Ich teile Ihre Sorge, dass die Verfügbarkeit KI-generierter Werke Auswirkungen, auch negativer Natur, auf Kunst und Kultur haben kann. Das müssen wir genau im Auge behalten. Ich glaube aber nicht, dass damit die menschliche Kultur bzw. Kunst als solche in Frage gestellt ist.
Zunächst ist es wichtig anzumerken, dass sich die Arbeit des Ausschusses für Kultur und Medien längst nicht nur auf die Kunst beschränkt. Nichtsdestotrotz sehe ich mich durch meine Ausbildung und meine vielfältigen Engagements durchaus für dieses Themenfeld qualifiziert.