Frage von Francis A. • 14.03.2025

Antwort ausstehend von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hier betrifft es besonders gefährdete Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm, aber auch Ortskräfte, die für uns und unsere Truppen in Afghanistan gearbeitet und die sich und ihre Familie dadurch im höchsten Maße in Gefahr gebracht haben.
Das Grundrecht auf Asyl entstand in Zusammenhang mit der Nichtauslieferung von Deutschen an das Ausland. Wir sprechen uns gegen die 1993 erfolgte Änderung aus.
Die Bearbeitung von Asylverfahren außerhalb der EU löst kein Problem. Es würde das Asylrecht abschaffen, was für einen Rechtsstaat nicht akzeptabel ist.