Frage von Hansbernd S. • 20.09.2022

Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Eine punktuelle Verschwendung von GEZ-Gebühren stellt meines Erachtens nach nicht die allgemeine Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frage.
Im Rundfunkstaatsvertrag sind auch Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt. Es gibt ja auch Beiräte dort. Es gibt eine gewisse Neutralitätspflicht etc. Aber ich stimme Ihnen zu, dass die Medien diesbezüglich immer einseitiger werden.
Die AfD will den "Rundfunkbeitrag" (die frühere "GEZ-Gebühr") ersatzlos streichen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich verkleinern.
Wir möchten Sie daher bitten, sich direkt an die zuständige Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth zu wenden.