
In unserem Wahlprogramm schreiben wir, dass die Neuregelung in einer freien Abstimmung erfolgen soll. Bei sogenannten Gewissensentscheidungen ist dies üblich.
In unserem Wahlprogramm schreiben wir, dass die Neuregelung in einer freien Abstimmung erfolgen soll. Bei sogenannten Gewissensentscheidungen ist dies üblich.
Unser Wahlprogramm sieht eine Regulierung durch offene Abstimmung vor. Nach dem Scheitern der beiden Anträge bleibt der Regulierungsbedarf bestehen.
Der Grund hierfür ist aber nicht einfach Gewohnheit, sondern die Erwägung, dass es sich um echte Gewissensfragen handelt, die moralische, ethische oder religiöse Aspekte berühren und bei denen es keine einheitlichen Meinungen innerhalb der Fraktionen gibt
Es wird früher oder später eine verfassungskonforme Regelung gefunden werden müssen
Zunächst habe ich für den ersten, nämlich dem strengeren bzw. weniger liberalen Vorschlag, den ich favorisiert habe, zugestimmt.