Antwort 28.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Bildung ist Ländersache in Deutschland, weil die Kultur- und Bildungshoheit laut Artikel 30 des Grundgesetzes bei den Bundesländern liegt
Bildung ist Ländersache in Deutschland, weil die Kultur- und Bildungshoheit laut Artikel 30 des Grundgesetzes bei den Bundesländern liegt
Chancengleichheit und individuelle Förderung stehen im Mittelpunkt unserer Bildungspolitik.
Ich befürworte langfristig den Umbau zu inklusiven Gemeinschaftsschulen nach finnischem Vorbild – für mehr Chancengleichheit und eine bessere Förderung.
Der Anspruch des bayerischen Schulwesens ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler gerecht zu werden und individuelle Begabungen bestmöglich zu fördern.
Bildung fängt in der Kita an und geht bis zur Erwachsenenbildung. Bildungsgerechtigkeit ist wichtig. Bildungserfolg darf nicht vom Elternhaus abhängen.