Antwort 09.07.2026 von Verena Hubertz SPD
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Ja, es besteht Handlungsbedarf im Wohnungsbau allgemein. Mit einer einfachen Justierung an einzelnen Förderprogrammen werden wir die aktuellen Wohnraumprobleme aber nicht lösen.
Die sogenannte 1/3-Regelung in der Bayerischen Wohnraumförderung ist historisch als verwaltungspraktische Abgrenzung eingeführt worden. Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch.