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Markus Saller
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Frage von Thomas T. •

Wie bewerten Sie, Herr Saller, die 1/3 Regelung bei der bay. Wohnraumförderung persönlich und welche fachlichen Berechnungen/Kriterien oder politische Begründung lag der Einführung zugrunde?

Die 1/3 Regelung besagt, dass ein Anbau in Bayern nur dann förderfähig ist, wenn der Bauaufwand mindestens ein Drittel der vergleichbaren Neubaukosten erreicht. In der Praxis führt diese "Faustformel"-Regel dazu, dass viele Anbauten – vor allem Anbauten zur Schaffung eines zusätzlichen Kinderzimmers – nicht förderfähig sind, da ein späterer Anbau nur den zusätzlichen Raum selbst umfasst – nicht jedoch erneut Kosten für Grundstück, Erschließung oder die bereits vorhandene Infrastruktur wie Heizung, Sanitäranlagen oder Küche. Dadurch können viele familienpolitisch bedingte Anbauten die Schwelle von einem Drittel der Neubaukosten nicht erreichen, obwohl die Kosten des Anbaus (in meinem Falle 80.000-100.000€) gemeinhin durchaus als "wesentlicher Bauaufwand" eingestuft würden. Es erscheint mir gesellschaftlich wichtig, ob die praktische Wirkung der 1/3-Regelung mit den wohnungsraum-politischen Zielen des Freistaats Bayern übereinstimmt oder ob hier möglicherweise Anpassungsbedarf besteht.

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