
Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU

Vielen Dank für die Frage, die ich sehr gut verstehe, weil es sich auf den ersten Blick nicht ableiten lässt, warum hier unterschiedliche Anpassungen erfolgen. Betrachtet man die beiden Leistungen genauer, fällt aber auf, dass sie sehr unterschiedliche Kosten abdecken sollen.
Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:

Ich habe größten Respekt und größte Wertschätzung für jeden, der sich für die Uniform entscheidet!
Wie Sie richtig sagen, wird die Rentenkommission planmäßig im Sommer nächsten Jahres konkrete Vorschläge auf den Tisch legen - welche das sind, ist logischerweise heute noch nicht klar