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Ich persönlich habe große Sympathie für den Vorschlag, das alle Erwerbstätigen – auch Abgeordnete – in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Nein, wir setzen uns hier für eine Änderung ein.
Man sollte die Auswirkungen aber nicht überbewerten. Schließlich gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, natürlich auch das Recht auf Leistungen erhält - unabhängig davon, ob dies zusätzlich bspw. Bundestagsabgeordnete tun oder nicht.
Ich habe weiterhin große Sympathie für die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, weil die gesetzliche Rente dann solidarisch von allen für alle finanziert wird – von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten.