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(...) Generell bin ich aber der Meinung, dass es nicht länger eine Ungleichbehandlung geben darf. Die Leistungserbringer im Osten Deutschlands sollen die gleichen Honorare wie in den westlichen Bundesländern bekommen. Einfluss nehmen kann die Politik hier, im Gegensatz zum öffentlichen Vergaberecht, wo wir eine Bindung an die Tariflöhne durchsetzen wollen, allerdings nicht. (...)
(...) Solange dieses Problem nicht behoben wurde, existieren auf Landesebene aber durchaus Möglichkeiten, um die Situation der Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten auf andere Weise zu verbessern. So hätte die Landesregierung schon längst therapeutische Angebote finanziell stärker fördern und die Therapieträger besser auszustatten können. (...)
(...) Auch die neuen Länder haben bereits über den Bundesrat eine Lösung des Problemsangemahnt. Die Vereinbarung der Vergütungen fällt allerdings in die Vertragsautonomie der Heilmittelerbringer und der Krankenkassen bzw. deren Landesverbänden. (...)
(...) Solange dieses Problem nicht behoben wurde, existieren auf Landesebene aber durchaus Möglichkeiten, um die Situation der Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten auf andere Weise zu verbessern. So hätte die Landesregierung schon längst therapeutische Angebote finanziell stärker fördern und die Therapieträger besser auszustatten können. (...)
(...) Leider ist die Frage der Honorare für Heilmittelleistungen und auch die Angleichung Ost-West nicht durch Landespolitik zu klären. Der Erlass der Heilmittelrichtlinie obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Auf deren Grundlage vereinbaren Krankenkassen und Leistungserbringer die Vergütungsverträge. (...)