(...) Durch diese Regelung konnte zudem ein Beitragssatzanstieg verhindert werden. In der Regel erhalten Neurentner*innen ihr letztes Arbeitsentgelt zum Monatsende des letzten Monats der Erwerbstätigkeit und die erste Rentenzahlung etwa einen Monat später, sodass der Übergang aus finanzieller Sicht in den meisten Fällen problemlos sein sollte. (...)
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(...) Nach dem Fall des eisernen Vorhangs wäre es durchaus politisch fragwürdig gewesen, dieses Recht den osteuropäischen Staaten zu verweigern. Damit ist übrigens keine überbordende Beamtenschaft in Brüssel entstanden. Die Zahl der Beamten in Brüssel ist geringer als die Zahl der öffentlichen Beschäftigten in den deutschen Großstädten mit mehr als einer Million Einwohner. (...)
(...) Die Zinssituation muss im Zusammenhang mit der Entwicklung der Inflationsrate betrachtet werden. Richtig ist, dass das Zinsniveau in vergangenen Jahrzehnten höher lag. (...)
(...) Auch die Auffassung, die Europäischen Institutionen würden viel zu viele Beamte beschäftigen, kann ich nicht teilen. Für die über 500 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger arbeiten europaweit gut 40.000 Beamtinnen und Beamten. (...)
(...) April 2018, Az. IX B21/18) an der Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes, da dieser angesichts dauerhaft niedriger Zinsen zu hoch sei. Das gelte insbesondere für Verzinsungszeiträume ab 2015. (...)