Antwort 13.07.2021 von Daniela Ludwig CSU
(...) In der Sache sehe ich durchaus Bewegung, eine sichere Mehrheit allerdings nicht (...)
(...) In der Sache sehe ich durchaus Bewegung, eine sichere Mehrheit allerdings nicht (...)
(...) Auch wenn das Gesetz im Gesundheitsausschuss behandelt wurde, so ist gerade der Punkt wie viel ein von Ihnen angesprochenes „Krümelchen“ Cannabis straffrei mitgeführt werden darf, in der Länderzuständigkeit. (...)
(...) der Schutzzweck der Normen ist unterschiedlich. Die Einordnung in das jeweilige Gesetz folgt dem jeweiligen Schutzzweck. (...)
(...) Die Nutzung von Cannabis erachten wir in der kontrollierten medizinischen Anwendung als sinnvoll. (...)
(...) Die Legalität des einen Stoffes rechtfertigt deshalb nicht die Legalität eines weiteren gefährlichen Stoffes. (...)