Antwort 07.09.2021 von Joachim Ebmeyer CDU
Alle Arzneimittel, die eine positive oder auch negative Wirkung auf ein Tier haben können, müssen durch einen Tierarzt verordnet werden.
Alle Arzneimittel, die eine positive oder auch negative Wirkung auf ein Tier haben können, müssen durch einen Tierarzt verordnet werden.
Bis zuletzt haben wir uns dafür eingesetzt, den Einsatz von Humanhomöopathika bei nichtlebensmittelliefernden Tieren durch Tierheilpraktiker*innen zu ermöglichen.
Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.
Wir sind ja bereits seit längerem im Austausch und ich ziehe auch weiterhin den persönlichen und direkten Kontakt vor. Deshalb werden Sie meine Antwort auf direktem Wege erhalten.