Wenn ich Sie richtig verstehe, regen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen eine Änderung der Wohnflächenverordnung an. Den Vorschlag, am Ende der Bauphase die Wohnfläche überprüfen zu lassen, finde ich gut und schlüssig. Er bietet Transparenz für alle Beteiligten.
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Es kann und darf nicht sein, dass alle Menschen jederzeit einer ungerechtfertigten Dauerüberwachung ausgesetzt werden.
Natürlich kann ich Ihre Verärgerung über eine 3,36% kleinere Wohnfläche dem Grunde nach verstehen. Hier liegt in erster Linie ein vertragsrechtliches Problem vor. Eventuell sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, sich hier noch einmal rechtlich beraten lassen.
Die Vorlage eines Referentenentwurfs war für das Frühjahr 2020 geplant, hat sich aber durch die Corona-Krise verzögert.
(...) Meine Fraktion setzt sich generell für die Interessen von Verbraucher*innen ein. Dazu gehören für uns im Immobilienbereich die Mieter*innen, aber auch die Käufer*innen von Eigentumswohnungen. (...)
(...) Deshalb bitte ich Sie darum, sich direkt an die Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden(...)