Sobald das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als extremistisch und verfassungsfeindlich einstuft, werde ich einen Verbotsantrag mittragen und unverzüglich unterzeichnen
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Es existieren eindeutige Regularien wie eine Unvereinbarkeitsliste und ein entsprechend geregeltes Aufnahmeprozedere. Dieses stellt nach meiner Überzeugung bei hinreichender Beachtung in der Regel sicher, dass Mitglieder mit offenkundig unvereinbaren Positionen nicht aufgenommen werden.

Ich konterkariere ebensowenig wie die AfD Sachsen die zentralen Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages, einem der deutschen Verfassungsorgane, und als dessen Vizepräsidentin trägt Katrin Göring-Eckardt Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie und unsere Verfassung. Aus dieser Verantwortung heraus hat sie entschieden, den Antrag auf rechtliche Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen
Die AfD-Verbotsdebatte ist kontraproduktiv, denn sie ersetzt und behindert zu oft die notwendige politisch-inhaltliche Auseinandersetzung.