Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Franz W. • 02.11.2022
Antwort von Martin Bachhuber CSU • 10.11.2022 Mit Ihrer Frage und Ihren Anmerkungen sprechen Sie mir aus dem Herzen: Das Herumeiern der Bundesregierung bezüglich der Entlastung von den hohen Energiepreisen ist wirklich unsäglich.
Frage von Franz W. • 02.11.2022
Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER Frage von Franz W. • 02.11.2022
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 22.11.2022 wir haben in den Verhandlungen sogenannte Härtefallregelungen vereinbart, mit denen auch Bezieher:innen von Heizöl oder Pellets entlastet werden sollen.
Frage von Margarete N. • 02.11.2022
Antwort von Bettina Hagedorn SPD • 03.11.2022 da Sie keine Steuern zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro.
Frage von Karsten W. • 01.11.2022
Antwort von Martin Bachhuber CSU • 01.11.2022 Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.
Frage von Ute H. • 01.11.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 03.11.2022 Sollten Sie längerfristig krankgeschrieben sein, müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.