Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 10.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Mit Ihrer Frage und Ihren Anmerkungen sprechen Sie mir aus dem Herzen: Das Herumeiern der Bundesregierung bezüglich der Entlastung von den hohen Energiepreisen ist wirklich unsäglich.

Hubert Aiwanger
Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 22.11.2022 von Rolf Mützenich SPD

wir haben in den Verhandlungen sogenannte Härtefallregelungen vereinbart, mit denen auch Bezieher:innen von Heizöl oder Pellets entlastet werden sollen.

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort 03.11.2022 von Bettina Hagedorn SPD

da Sie keine Steuern zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 01.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.

Antwort 03.11.2022 von Josip Juratovic SPD

Sollten Sie längerfristig krankgeschrieben sein, müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.