Antwort 23.01.2023 von Matthias Pawlik AfD
Solange uns ein Großteil der Wahlberechtigten das Vertrauen verwehrt oder gar nicht wählen geht, sind unsere Möglichkeiten arg begrenzt.
Solange uns ein Großteil der Wahlberechtigten das Vertrauen verwehrt oder gar nicht wählen geht, sind unsere Möglichkeiten arg begrenzt.
Mit den vielfältigen Ausnahmeregelungen bleibt die Pflicht zum Sprachnachweis auf Fälle beschränkt, in denen dies sowohl notwendig als auch zumutbar ist.
Nein
Im September 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform des Dublin-II-Verfahrens vorgelegt. Die Verhandlungen darüber werden demnächst beginnen und wahrscheinlich bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Die Bundesregierung wird sich bei den Verhandlungen für eine solidarische Verteilung der Geflüchteten einsetzen.
Dennoch halte ich es für zentral, die Rechte von Frauen, Kindern und marginalisiert Gruppen im deutschen Asylsystem zu stärken.