Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag. Ehemalige deutsche Staatsangehörige, heutige Ausländer, müssen ebenso einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag. Ehemalige deutsche Staatsangehörige, heutige Ausländer, müssen ebenso einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Nachdem der Gesetzesentwurf am 20. Oktober im Bundesrat war, kommt er am 9. oder 10. November in die 1. Lesung in den Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates und der Gesetzesentwurf werden nun zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet.
Wann das Gesetz in Kraft treten wird, hängt von dem Verlauf der Parlamentarischen Beratungen ab, über den ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine genaue Aussage treffen kann.
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist die erste Lesung für Anfang November, die zweite und dritte für Anfang Februar 2024 angedacht.