
Die Stellungnahme des Bundesrates und der Gesetzesentwurf werden nun zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Bundesrates und der Gesetzesentwurf werden nun zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet.
Wann das Gesetz in Kraft treten wird, hängt von dem Verlauf der Parlamentarischen Beratungen ab, über den ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine genaue Aussage treffen kann.
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist die erste Lesung für Anfang November, die zweite und dritte für Anfang Februar 2024 angedacht.
Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.
Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.