Warum gibt es keine Übergangslösung/Amnestie oder eine erleichterte Rückeinbürgerung durch Erklärung für Menschen, die ihre Staatsangehörigkeit nach §25 StAG verloren haben?
Sehr geehrte Frau Z.,
danke für Ihre Frage.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag. Ehemalige deutsche Staatsangehörige, heutige Ausländer, müssen ebenso einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Eine besondere Regelung oder vereinfachte Einbürgerung für diese Personengruppe ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

