
anders als zu Beginn der Pandemie gab/gibt es keine flächendeckenden, vorsorglichen Schulschließungen und auch Sportanlagen blieben geöffnet.
anders als zu Beginn der Pandemie gab/gibt es keine flächendeckenden, vorsorglichen Schulschließungen und auch Sportanlagen blieben geöffnet.
ich kann mich nur meiner Fraktionskollegin Heike Baehrens anschließen, die sich in dem von Ihnen verlinkten Artikel wie folgt äußert: „Die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom Impfstatus abhängen. Darum halte ich die Stiko-Empfehlung für richtig."
es ist das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Ich bin davon überzeugt, dass auch die Kinder- und Jugendrechte im IfSG nun noch nachhaltiger und bewusster berücksichtigt worden sind - so ist auch eine Zutrittsbeschränkung im Sinne einer 2G- oder 3G-Regelung nun nicht mehr im IfSG enthalten und gehört so der Vergangenheit an!
Ziel ist eine Familienrechtsreform, die von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird, damit die darauf basierenden Entscheidungen auch anerkannt werden.
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde mittlerweile die Boosterimpfung auch für Unter-18-Jährige freigegeben, was ich persönlich auch für richtig halte unter unterstütze.