Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Sehr geehrter Herr Kee,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
(...) Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dieser Entscheidung darf in diesen Fällen die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und eine psychische Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. (...)