Antwort 24.01.2025 von Rolf Mützenich SPD
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgetragene Neubewertung des gesamten Grundbesitzes in Deutschland wurde unter das Gebot der Aufkommensneutralität gestellt.
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgetragene Neubewertung des gesamten Grundbesitzes in Deutschland wurde unter das Gebot der Aufkommensneutralität gestellt.
Unsere Landtagsfraktion hat sich hierzu bereits abermalig geäußert, daher verweisen wir gerne auf diesbezügliche Stellungnahmen
Gipsrohstoffsicherung durch die KNAUF AG und gleichzeitige Berücksichtigung der Umweltbelange durch Renaturierungsmaßnahmen stehen in Einklang miteinander
Ich spreche mich gegen noch mehr Abbau von Gips im Karstgebiet von Mansfeld-Südharz aus.
Dazu gehört es, Natur und Wirtschaft der Region gleichermaßen zu erhalten.