Frage von Hans M. •

Warum solle ich, gerade jetzt im Wahlkampf, Scholz noch irgendetwas glauben, wo er doch seine uns gegebene Versicherung, die Grundsteuer wird nicht zu höherer Steurbelastung führen, gebrochen hat?

Herr Mützenich,

Scholz hat den Menschen VERSICHERT (!!!)

Zitat: „Ich versichere Ihnen, dass es nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen wird.“

https://www.bild.de/politik/inland/abzocke-mit-grundsteuer-kommunen-brechen-das-versprechen-des-kanzlers-668405393405aa048ef84bf6

Für alle meine Bekannten ist es massiv teuerer gekommen, trotz der uns Scholz gegebenen Vesicherung !

Ich zahle nun 328 % mehr als vorher.

In meinem weiten Bekanntenkreis zahlen jetzt alle mehr, keiner weniger!

1. Warum Gibt uns ein führender SPD Politiker Versicherungen, wenn er gar nicht weiß, ob er diese einhalten wird, obwohl er dann Kanzler ist und mit Unwahrheit (Lüge?) nur Politikverdrossenheit, Demokratieschädigung und Hinwendung zu Popullisten erzeugt?

2, Warum sollte ich, gerade jetzt im Wahlkampf, Scholz noch irgendetwas glauben, wo er doch gerade seine uns gegebene Versicherung, die Grundsteuer wird nicht zu höherer Steurbelastung führen, gebrochen hat?

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M., 

das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alte Einheitsbewertung für verfassungswidrig, da sie mit veralteten Werten von 1935 und 1964 nicht mehr zeitgemäß, wertverzerrend und ungerecht war. Der Gesetzgeber musste daher handeln und verabschiedete 2019 die Reform der Grundsteuer. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgetragene Neubewertung des gesamten Grundbesitzes in Deutschland wurde unter das Gebot der Aufkommensneutralität gestellt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer insgesamt nicht allein durch die Reform erhöhen und damit bundesweit zu einer höheren Steuerbelastung führen soll.

Eine unvermeidliche Folge der Neubewertung des Grundbesitzes infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung ist jedoch, dass es für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann, d.h. einige Eigentümerinnen und Eigentümer werden also mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Diese individuellen Belastungsverschiebungen sind die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und – angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte – unvermeidbar und folgerichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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