Frage von Ralf E. • 28.06.2024

Antwort von Christoph de Vries CDU • 08.07.2024
Natürlich hat die deutsche Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, ob und in welchem Umfang staatliche Institutionen in illegale Aktivitäten verwickelt sind.
Natürlich hat die deutsche Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, ob und in welchem Umfang staatliche Institutionen in illegale Aktivitäten verwickelt sind.
Sollte es zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten gekommen sein, gilt es entsprechende rechtsstaatliche und parlamentarische Konsequenzen zu prüfen.
Ich habe mich aber dafür eingesetzt, dass Schülerinnen und Schüler eine der Gruppen sind, für die das Ermessen besonders in Betracht kommen sollte. In diesem Sinne haben wir im Innenausschuss des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Sichtweise der Regierungskoalitionen auf die Ermessenseinbürgerung zusammenfasst.
Im Übrigen lehne ich die Unvereinbarkeitsliste in ihrer jetzigen Form ab.