Antwort 14.01.2021 von Christoph Ploß CDU
(...) Der Staat hat gerade für Jugendliche einen besonderen Schutzauftrag, weshalb wir Cannabis nicht legalisieren können, solange der Konsum als gesundheitsschädlich einzustufen ist (...)
(...) Der Staat hat gerade für Jugendliche einen besonderen Schutzauftrag, weshalb wir Cannabis nicht legalisieren können, solange der Konsum als gesundheitsschädlich einzustufen ist (...)
(...) Ihre als Frage formulierte Unterstellung weise ich mit aller Deutlichkeit zurück. (...)
(...) In der Sache sehe ich durchaus Bewegung, eine sichere Mehrheit allerdings nicht (...)
(...) Auch wenn das Gesetz im Gesundheitsausschuss behandelt wurde, so ist gerade der Punkt wie viel ein von Ihnen angesprochenes „Krümelchen“ Cannabis straffrei mitgeführt werden darf, in der Länderzuständigkeit. (...)
(...) der Schutzzweck der Normen ist unterschiedlich. Die Einordnung in das jeweilige Gesetz folgt dem jeweiligen Schutzzweck. (...)