Antwort 05.02.2021 von Christoph Ploß CDU
(...) Die Gesundheitsgefahren des Gebrauchs der angeführten Droge sind medizinisch erwiesen, dies gilt insbesondere bei Cannabismissbrauch bei Jugendlichen und Heranwachsenden. (...)
(...) Die Gesundheitsgefahren des Gebrauchs der angeführten Droge sind medizinisch erwiesen, dies gilt insbesondere bei Cannabismissbrauch bei Jugendlichen und Heranwachsenden. (...)
(...) Wir haben mit Alkohol und Tabak zwei unstreitig gesundheitsschädliche legale Drogen. (...)
(...) Ich teile im übrigen Ihre Meinung zum Thema Alkohol im Straßenverkehr. (...)
(...) Dennoch sind Rauschmittel wie Cannabis unstreitig dazu geeignet, dass sichere Führen von Kraftfahrzeugen zu beeinträchtigen. (...)
(...) Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist Aufgabe des Staates. (...)